Bei VALLAT in Courchevel Le Praz bemüht sich ein Team mit viel Fachwissen und Erfahrung darum, all Ihren Ansprüchen gerecht zu werden.
Frédérique und Sarah sind jeden Tag für Sie da, um Sie bei der Realisierung Ihres Immobilienprojekts zu unterstützen. Unsere Vermittler vor Ort bieten Ihnen eine große Auswahl an Chalets, Häusern und Wohnungen in Courchevel Le Praz, seinen Weilern und La Tania an. In Courchevel Le Praz finden Sie die Authentizität eines ganzjährig belebten Dorfes mit savoyischem Geist, der es zu einem unumgänglichen Ort auf dem hiesigen Immobilienmarkt macht.
Unsere Expertise?
- Umfassende Kenntnis dieses Nischenmarktes
- Ein enthusiastisches impulsgebendes Team
- Ein genaues Verständnis des Bergsektors
- Ständige Verfügbarkeit
- Kostenlosen Kostenvoranschlag - Beratung - Verkauf - Bau - Vermietung
Kontaktieren Sie uns noch heute, damit wir gemeinsam Ihr Projekt in Courchevel zum Erfolg führen können.
• VERKAUFS-/STORNIERUNGSBEDINGUNGEN - WINTER 2020-2021
Stornierungsbedingungen
Der Mietvertrag ist verbindlich und endgültig.
VALLAT Rentals bietet dem Mieter die Möglichkeit, eine von VALLAT Rentals im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit abgeschlossene Stornierungsversicherung in Anspruch zu nehmen. Diese Option kann gegen Zahlung eines Beitrags in Höhe von 3,3 % inkl. MwSt. des Gesamtmietpreises des reservierten Objekts bis zu einer Obergrenze von 10.000 € abgeschlossen werden. Die Zahlung erfolgt zum gleichen Zeitpunkt und unter den gleichen Bedingungen wie die Anzahlung (wie in Artikel 2.1 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert).
Die verschiedenen Modalitäten der Option kann der Mieter dem Informationsblatt entnehmen, das bei seiner Agentur VALLAT Rentals erhältlich ist oder unter diesem Link eingesehen werden kann.
Wird die Stornierungsoption nicht abgeschlossen, kann VALLAT Rentals als Bevollmächtigter des Mietobjekts und Verantwortlicher für die Zahlung der Miete keine Ausnahme von der Zahlung des Restbetrags der Miete gewähren, den der Mieter aufgrund einer von ihm verursachten Stornierung schuldet.
STORNIERUNG IM ZUSAMMENHANG MIT COVID-19:
Aufgrund der weltweiten Gesundheitskrise im Rahmen der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) ist eine Stornierung des Aufenthalts durch den Mieter möglich, wenn:
- sich das Mietobjekt in einem Gebiet mit Lockdown befindet, dessen Zeitraum mit den Mietdaten des Mietobjekts übereinstimmt, wobei das Gebiet mit Lockdown Gegenstand eines ministeriellen Beschlusses und/oder eines Beschlusses der Bezirksregierung sein muss,
- sich der Hauptwohnsitz des Mieters in einem Gebiet mit Lockdown befindet, dessen Zeitraum den Mietdaten der genannten Immobilie entspricht, wobei der Lockdown Gegenstand eines ministeriellen Beschlusses und/oder eines Beschlusses der Bezirksregierung sein muss.
Der Mieter muss seinem Stornierungsantrag die Dokumente beifügen, die diese Lockdown-Situation nachweisen (Nachweis des Wohnsitzes, Beschluss wie ein Erlass oder ähnliches).
Die Stornierung wird nach Eingang des Antrags berücksichtigt, gilt aber erst ab dem ersten Tag der vertraglich vereinbarten Mietzeit, da die Lockdown-Situation zu diesem Zeitpunkt noch aktuell sein muss.
Die vom Mieter im Rahmen der Zahlung des Aufenthaltspreises gezahlten Beträge werden abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,3 % des Gesamtpreises des Mietobjekts (inkl. MwSt.) zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt per Banküberweisung innerhalb von 10 Tagen nach dem ursprünglichen Ankunftsdatum.“