Unser Team von VALLAT Rentals ist das ganze Jahr über in unseren Filialen in Courchevel für Sie da, um Sie bei Ihrer Suche nach einer Wohnung oder einem Chalet mit Freude zu unterstützen.
Und Ihnen zahlreiche Hoteldienstleistungen à la carte anbieten zu können. Unser Ziel ist es, dass Sie einen traumhaften Aufenthalt verbringen. Willkommen in der gehobenen Welt der Kundenerfahrung.
• VERKAUFS-/STORNIERUNGSBEDINGUNGEN - WINTER 2021-2022
Stornierungsbedingungen
Der Mietvertrag ist verbindlich und endgültig.
VALLAT Rentals bietet dem Mieter die Möglichkeit, eine von VALLAT Rentals im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit abgeschlossene Stornierungsversicherung in Anspruch zu nehmen. Diese Option kann gegen Zahlung eines Beitrags in Höhe von 3,3 % inkl. MwSt. des Gesamtmietpreises des reservierten Objekts bis zu einer Obergrenze von 10.000 € abgeschlossen werden. Die Zahlung erfolgt zum gleichen Zeitpunkt und unter den gleichen Bedingungen wie die Anzahlung (wie in Artikel 2.1 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert).
Die verschiedenen Modalitäten der Option kann der Mieter dem Informationsblatt entnehmen, das bei seiner Agentur VALLAT Rentals erhältlich ist oder unter diesem Link eingesehen werden kann.
Wird die Stornierungsoption nicht abgeschlossen, kann VALLAT Rentals als Bevollmächtigter des Mietobjekts und Verantwortlicher für die Zahlung der Miete keine Ausnahme von der Zahlung des Restbetrags der Miete gewähren, den der Mieter aufgrund einer von ihm verursachten Stornierung schuldet.
STORNIERUNG IM ZUSAMMENHANG MIT COVID-19:
Aufgrund der weltweiten Gesundheitskrise im Rahmen der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) ist eine Stornierung des Aufenthalts durch den Mieter möglich, wenn:
- sich das Mietobjekt in einem Gebiet mit Lockdown befindet, dessen Zeitraum mit den Mietdaten des Mietobjekts übereinstimmt, wobei das Gebiet mit Lockdown Gegenstand eines ministeriellen Beschlusses und/oder eines Beschlusses der Bezirksregierung sein muss,
- sich der Hauptwohnsitz des Mieters in einem Gebiet mit Lockdown befindet, dessen Zeitraum den Mietdaten der genannten Immobilie entspricht, wobei der Lockdown Gegenstand eines ministeriellen Beschlusses und/oder eines Beschlusses der Bezirksregierung sein muss.
Der Mieter muss seinem Stornierungsantrag die Dokumente beifügen, die diese Lockdown-Situation nachweisen (Nachweis des Wohnsitzes, Beschluss wie ein Erlass oder ähnliches).
Die Stornierung wird nach Eingang des Antrags berücksichtigt, gilt aber erst ab dem ersten Tag der vertraglich vereinbarten Mietzeit, da die Lockdown-Situation zu diesem Zeitpunkt noch aktuell sein muss.
Die vom Mieter im Rahmen der Zahlung des Aufenthaltspreises gezahlten Beträge werden abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,3 % des Gesamtpreises des Mietobjekts (inkl. MwSt.) zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt per Banküberweisung innerhalb von 10 Tagen nach dem ursprünglichen Ankunftsdatum.